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Wie wird die Umsatzsteuer für Verkäufer berechnet?

Wie wird die Umsatzsteuer für Verkäufer berechnet?



Je nachdem aus welchem Land du verkaufst und in welchem Land der Domainkäufer ansässig ist, können unterschiedliche Umsatzsteuersätze berechnet werden. Hinzukommt ebenfalls, ob es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt oder der Käufer ggf. ebenfalls gewerblich ist.

Inhaltsverzeichnis


Für was wird Umsatzsteuer berechnet?
Wo kann ich die Steuerklassifikation hinterlegen?
Welche Steuerklassifikationen gibt es?
Übersicht der Umsatzsteuersätze für Provisionsrechnung
Übersicht der Umsatzsteuersätze für Domainverkaufsrechnung
Was ist das OSS-Verfahren?
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

1) Für was wird Umsatzsteuer berechnet?


Die Umsatzsteuer wird sowohl auf die Rechnung über den Domainverkauf als auch auf die Rechnung über die Verkaufsprovision berechnet. Die Rechnung für die Provision stellt ELITEDOMAINS in eigenem Namen und bei der Rechung für den Domainverkauf im Namen und Anhand der Angaben des Verkäufers.

An folgenden wesentlichen Merkmalen wird die Umsatzsteuererhebung gemessen:
Der anzuwendende Umsatzsteuersatz hängt davon ab, in welchem Land der Verkäufer und der Käufer ansässig sind.
Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Umsatzsteuersätze, die berücksichtigt werden müssen.
Es ist relevant, ob der Verkauf gewerblich erfolgt und ob der Käufer ebenfalls ein Unternehmen ist.
Bei Verkäufen an gewerbliche Käufer kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, wodurch der Käufer die Umsatzsteuer abführt und der Verkäufer keine Umsatzsteuer berechnet.
Bei Verkäufen an Privatpersonen muss in der Regel der Umsatzsteuersatz des Käuferlandes berechnet werden.
Das OSS-Verfahren erleichtert die Abwicklung der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU.

2) Wo kann ich die Steuerklassifikation hinterlegen?


Wir berechnen die Umsatzsteuer für Verkäufe basierend auf deinen Angaben in den Stammdaten. Solltest du ein gewerblicher Verkäufer sein, ist es zwingend erforderlich, in deinen Stammdaten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu hinterlegen.

3) Welche Steuerklassifikationen gibt es?


In den Stammdaten ist es notwendig, deine steuerliche Klassifikation vorzunehmen und immer aktuell zu halten. Wir nehmen diesen Steuerstatus, um beim Verkauf von Domains in Vertretung für dich Rechnungen auf deinem Namen für den Käufer korrekt auszustellen.

Folgende steuerliche Klassifikationen stehen zur Auswahl:
Gewerblicher Verkauf: Ein gewerblicher Verkauf bezeichnet den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, der im Rahmen eines Gewerbes oder einer geschäftlichen Tätigkeit erfolgt. Der gewerbliche Verkauf ist auf Dauer angelegt und verfolgt das Ziel, Gewinn zu erbringen.
Gewerblicher Verkauf mit OSS: Du nimmst am OSS-Verfahren teil. Es steht für One Stop Shop und ist ein Verfahren zur Vereinfachung der Umsatzsteuererhebung und -abführung für grenzüberschreitende EU-Verkäufe. Es reduziert den administrativen Aufwand, wenn Waren oder Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkauft werden.
Kleinunternehmerreglung: Bei einem Kleinunternehmer liegt der Umsatz nicht über 22.000 Euro bzw. 50.000 Euro im Vorjahr. Er ist umsatzsteuerbefreit und muss keine Umsatzsteuer ausweisen oder an das Finanzamt abführen. Wichtig ist, dass er auf den Rechnungen auf die Kleinunternehmerregelung hinweist.
Privatverkäufer: Ein Privatverkäufer verkauft gelegentlich oder einmalig Waren oder Dienstleistungen und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Er ist umsatzsteuerbefreit und muss keine Umsatzsteuer ausweisen oder an das Finanzamt abführen. Wichtig ist, dass er auf den Rechnungen auf den Privatverkauf hinweist.

Achte darauf, dass deine Steuersituation immer korrekt ist. Du bist sowohl für das korrekte Abführen der Umsatzsteuer als auch für die Versteuerung der Gewinne verantwortlich. Im Zweifel frage deinen Steuerberater!

4) Übersicht der Umsatzsteuersätze für Provisionsrechnung


Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der verschiedenen Umsatzsteuersätze, die bei der Rechnungserstellung berücksichtigt werden müssen:

Verkäufer-TypVerkäufer-Sitz InlandVerkäufer-Sitz EU-LandVerkäufer-Sitz Drittland
Privat / Kleinunternehmer19%EU-Land% (mit Teilnahme am OSS)0%
Gewerblich19%Reverse Charge0%

Drittland bedeutet, dass es sich nicht um ein Mitglied der Europäischen Union handelt. Das umfasst alle Länder außerhalb der EU, sowohl innerhalb Europas als auch weltweit. Bei Drittland% wird der Umsatzsteuersatz des entsprechenden Drittlandes angesetzt, bei EU-Land% der Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes.

5) Übersicht der Umsatzsteuersätze für Domainverkaufsrechnung


Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der verschiedenen Umsatzsteuersätze, die bei der Rechnungserstellung berücksichtigt werden müssen:

Verkäufer-TypVerkäufer-SitzKäufer-Sitz InlandKäufer-Sitz EU-Land PrivatKäufer-Sitz EU-Land FirmaKäufer-Sitz Drittland
Privat / Kleinunternehmer0%0%0%0%
GewerblichInland19%EU-Land% (mit Teilnahme am OSS)Reverse Charge0%
GewerblichEU-LandEU-Land%EU-Land% (mit Teilnahme am OSS)Reverse Charge0%
GewerblichDrittlandDrittland%EU-Land% (mit Teilnahme am OSS)Reverse ChargeDrittland%

Drittland bedeutet, dass es sich nicht um ein Mitglied der Europäischen Union handelt. Das umfasst alle Länder außerhalb der EU, sowohl innerhalb Europas als auch weltweit. Bei Drittland% wird der Umsatzsteuersatz des entsprechenden Drittlandes angesetzt, bei EU-Land% der Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes.

6) Was ist das OSS-Verfahren?


OSS steht für One Stop Shop und ist ein Verfahren zur Besteuerung in der EU, das Unternehmen die Abwicklung der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU erleichtert. Es reduziert den administrativen Aufwand, wenn Waren oder Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkauft werden.

Folgende Hauptmerkmale sind beim OSS-Verfahren zu berücksichtigen:
Vereinfachung der Steuererklärung: Unternehmen müssen sich nicht in jedem EU-Land, in dem sie Verkäufe tätigen, für die Umsatzsteuer registrieren. Stattdessen melden sie die Umsätze zentral über das OSS-Portal in ihrem eigenen Land.
Abdeckung von Fernverkäufen: Das Verfahren gilt insbesondere für Fernverkäufe von Waren an Privatpersonen innerhalb der EU sowie für Dienstleistungen, die an Verbraucher in verschiedenen EU-Staaten erbracht werden.
Steuerzahlung: Die erhobene Umsatzsteuer wird von den nationalen Steuerbehörden des Herkunftslandes an die jeweiligen EU-Länder verteilt, in denen die Endkunden ansässig sind.

7) Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?


Reverse Charge bedeutet "Umgekehrte Steuerschuldnerschaft" und ist ein Verfahren bei dem die Verantwortung für die Zahlung der Umsatzsteuer vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies wird oft verwendet, um die Verwaltung der Umsatzsteuer zu vereinfachen und um Missbrauch zu verhindern.

Folgende Hauptmerkmale sind beim Reverse-Charge-Verfahren (RC-Verfahren) zu berücksichtigen:
Steuerschuldnerschaft des Käufers: Beim RC-Verfahren ist der Käufer (Leistungsempfänger) verantwortlich für die Zahlung der Umsatzsteuer. Der Verkäufer (Leistungserbringer) stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Rechnungsstellung: Der Verkäufer gibt auf der Rechnung einen Hinweis auf das RC-Verfahren.
Buchhaltung des Käufers: Der Käufer muss die Umsatzsteuer berechnen, sowohl als Umsatzsteuer (Verbindlichkeit) als auch als Vorsteuer (Forderung) in seiner Buchhaltung erfassen. Oft führt dies zu einer Nullauswirkung, da die Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer aufgerechnet wird.

Aktualisiert am: 01/10/2024

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